Rechtsprechung
BGH, 16.05.2002 - 5 StR 137/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 370 AO; § 23 Abs. 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Strafzumessung; fehlende Erörterung einer Strafrahmenverschiebung nach § 23 Abs. 2 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB); Ermittlung der Höhe des Tagessatzes; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verletzung des Beschleunigungsgebots; exakte ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Steuerhinterziehung - Versuch - Beihilfe - Strafausspruch - Strafrahmenverschiebung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Lange Verfahrensdauer bei existentieller Belastung des Angeklagten durch das Strafverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 599
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)
Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 5 StR 137/02
Bei einer dann vorzunehmenden Kompensation wird auch angemessen zu berücksichtigen sein, daß die ungewöhnlich lange Zeit der Ungewißheit sich für den Angeklagten schon deshalb in besonderem Maße belastend auswirkte, weil er als Steuerberater in seiner beruflichen Betätigung durch das schwebende Steuerstrafverfahren existentiell berührt war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13). - BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97
Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung - …
Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 5 StR 137/02
Bei dieser Sachlage wird der neue Tatrichter zu erörtern haben, ob eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vorliegt und diese gegebenenfalls durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebots angemessenen Strafe exakt zu bestimmen haben (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 11). - BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch
Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 5 StR 137/02
Dies hätte im vorliegenden Fall aber der Erörterung bedurft (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4, 11), Da die Einsatzstrafe somit keinen Bestand haben kann, war die Aufhebung auf die übrigen Strafen zu erstrecken, weil nicht ausgeschlossen werden kann, daß auch diese von dem Rechtsfehler beeinflußt sind. - BGH, 11.03.1993 - 4 StR 17/93
Anforderungen an Verfahrensrüge bezüglich Nichtvereidigung eines Dolmetschers - …
Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 5 StR 137/02
Dies hätte im vorliegenden Fall aber der Erörterung bedurft (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4, 11), Da die Einsatzstrafe somit keinen Bestand haben kann, war die Aufhebung auf die übrigen Strafen zu erstrecken, weil nicht ausgeschlossen werden kann, daß auch diese von dem Rechtsfehler beeinflußt sind.